Was mache ich, wenn …

 … ich mein Kind taufen lassen möchte?

… mein Angehöriger verstirbt?

… ich in die evangelische Kirche wiedereintreten oder eintreten möchte? 

… ich etwas spenden möchte?

… ich Beistand in seelischer, finanzieller oder anderer Not brauche?

… einen Raum mieten möchte?

… ich ehrenamtlich mitarbeiten möchte?

… ich kirchlich heiraten möchte?

… ich die Gemeinde-
zugehörigkeit wechseln möchte?

… ich eine Kirchenbesichtigung möchte?

… ich Musik machen möchte?

Was mache ich, wenn…

… ich mein Kind taufen lassen möchte?

Wenn Sie Ihr Kind evangelisch taufen lassen möchten, dann wenden Sie sich bitte als erstes an unser Gemeindebüro. Melden Sie dort die Taufe an und bringen Sie dazu bitte die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit.

Gemeinsam mit der Pfarrerin schauen Sie dann nach einem Tauftermin. In unserer Gemeinde finden Taufen grundsätzlich im Gemeindegottesdienst statt, denn die Taufe ist ja nicht nur eine Familienfeier, sondern vor allem eine kirchliche Feier, die auch die Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde begründet, und wenn die Gemeinde ein neues Mitglied bekommt, soll sie auch dabei sein und für das Kind beten und sich der Verantwortung für die Kleinen in der Gemeinde bewusst sein.

In der Taufe wird dem Kind Gottes Segen zugesprochen.

Es ist möglich (aber nicht zwingend erforderlich), dass dem Kind Taufpaten zur Seite stehen, die versprechen, die Eltern dabei zu unterstützen, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Das Patenamt ist ein rein kirchliches Amt und mit einem Erziehungsauftrag verbunden. Deshalb ist es notwendig, dass die Paten einer christlichen Kirche angehören und nicht aus der Kirche ausgetreten sind. Paten, die nicht Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, benötigen von ihrem zuständigen Pfarramt eine sogenannte „Taufpatenbescheinigung“, die sie uns vorlegen. Darin wird bestätigt, dass jemand Mitglied einer Kirchengemeinde und zum Patenamt zugelassen ist. Vor der Taufe führt die Pfarrerin mit Ihnen ein Taufgespräch, in dem der (biblische) Taufspruch ausgesucht und die Taufzeremonie und eine mögliche Mitwirkung von Eltern, Paten usw. bei der Taufe, Liedwünsche etc. besprochen werden. 

… ich konfirmiert werden möchte?

Der Konfirmandenunterricht erfolgt in unserer Gemeinde über knapp zwei Jahre hinweg im Alter von 12-14 Jahren, bzw. Klasse 7+8. Der Unterricht beginnt nach den Sommerferien und endet mit der Konfirmation am Palmsonntag des übernächsten Jahres. Alle Jugendlichen, die vom Alter her infrage kommen, werden in unserer Gemeinde persönlich angeschrieben und zum Anmeldeabend vor den Sommerferien eingeladen. Ebenso sind Kinder, die noch nicht getauft sind und den Konfirmandenunterricht als Taufunterricht nutzen wollen, herzlich willkommen. Die Anmeldetermine werden auch im Gemeindebrief und im Informationsblatt der Stadt Linnich „Linfo“ veröffentlicht.

Wenn jemand seine Konfirmation im Erwachsenenalter nachholen möchte („sich Konfirmierten gleichstellen lassen möchte“), setze sich bitte mit der Pfarrerin in Verbindung. Mit ihr vereinbaren Sie dann Ihren persönlichen Weg zur Konfirmation.

… ich kirchlich heiraten möchte?

Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Auch gleichgeschlechtliche Paare können in unserer Gemeinde eine kirchliche Segenshandlung vornehmen lassen, wenn sie standesamtlich eingetragene Lebenspartner sind. Um kirchlich heiraten zu können, muss einer der beiden Partner Mitglied der evangelischen Kirche sein.

Erste Schritte: Wenn Sie eine kirchliche Trauung in der evangelischen Kirche planen, wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro oder an die Pfarrerin.  Im Gemeindebüro melden Sie die Trauung an. Zusammen mit der Pfarrerin legen Sie den Hochzeitstermin fest.

In einem Traugespäch ca. 4 Wochen vor der Hochzeit bereiten Sie zusammen mit der Pfarrerin den Traugottesdienst vor. Sie wählen einen (biblischen!) Trauspruch aus, besprechen musikalische Wünsche und die eventuelle Mitwirkung weiterer Personen am Gottesdienst.

… mein Angehöriger verstirbt?

Wenn ein Angehöriger verstirbt, er / sie Mitglied unserer evangelischen Kirchengemeinde war und Sie eine kirchliche Bestattung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Pfarrerin. Oft übernimmt auch das Bestattungsunternehmen die Aufgabe, die Kirchengemeinde zu informieren und einen Termin für die Beerdigung zu vereinbaren. Die Pfarrerin vereinbart ein Gespräch mit Ihnen, in dem wir gemeinsam den Ablauf des Trauergottesdienstes, bzw. die Bestattungszeremonie besprechen. In einer Predigt über einen biblischen Vers soll natürlich auch das Leben des / der Verstorbenen zum Ausdruck gebracht werden. Musikalische Wünsche u.a. kommen auch zur Sprache, und vor allem bekommen Sie in diesem Gespräch die Gelegenheit, über Ihre Gefühle und Ihre Trauer zu sprechen, wenn es Ihnen gut tut.

Kirchlich bestattet werden kann, wer Mitglied der evangelischen Kirche war. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, erhält in der Regel keine kirchliche Bestattung, denn wir nehmen den durch den Austritt bekundeten ausdrücklichen Willen der / des Verstorbenen ernst, nicht christlich-kirchlich angebunden sein zu wollen. Wer aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist, kann jedoch ausnahmsweise evangelisch-kirchlich bestattet werden, wenn die engsten Angehörigen evangelisch sind und dies wünschen.

Die kirchliche Bestattung (Dienst der Pfarrerin, Dienst des Organisten, Nutzung der Kirche für den Trauergottesdienst etc.) kostet selbstverständlich keine Gebühr.

… ich Beistand in seelischer, finanzieller oder anderer Not brauche?

Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, wenden sie sich gerne an die Pfarrerin. In einem vertraulichen Gespräch, das selbstverständlich unter der seelsorgerlichen Schweigepflicht steht, können Sie von Ihren Nöten erzählen, und gemeinsam schauen wir nach einer Lösung. Für akute finanzielle Engpässe geben wir Einkaufsgutscheine für ALDI aus, die wie Bargeld verwendet werden können. Bei größeren Summen nimmt die Pfarrerin Rücksprache mit der Gemeindeleitung.

In bestimmten Fällen ist es hilfreich, fachbezogene Beratungsstellen aufzusuchen, die professionelle Hilfe anbieten können zB bei Verschuldung, Erziehungsproblemen oder Asyl. Hier kann Ihnen das Gemeindebüro die Kontakte zu den Einrichtungen des Diakonischen Werkes und anderen Beratungsstellen herstellen. Eine Aufstellung der sozialen Dienste des Kirchenkreises Jülich finden Sie auf dieser Webseite.

… ich die Gemeindezugehörigkeit wechseln möchte?

Grundsätzlich gilt das Wohnsitzprinzip, d.h., ich bin Mitglied der Kirchengemeinde, zu der mein erster Wohnsitz gehört. Es kann aber Gründe geben, dass man zu einer anderen als der Wohnsitz-Kirchengemeinde gehören möchte, wie zB ein Umzug, nach dem man aber trotzdem weiterhin der alten Gemeinde zugehörig bleiben möchte. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Pfarramt der Gemeinde, zu der sie gehören möchten, und stellen dort einen sog. „Antrag auf Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen.

… ich in die evangelische Kirche wiedereintreten oder eintreten möchte?

Wenn Sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten waren und nun wieder eintreten möchten, wenden Sie sich bitte an die Pfarrerin. Sie vereinbart mit Ihnen einen Gesprächstermin, in dem Sie mit ihr die Wiederaufnahme vornehmen und auch Gelegenheit haben, einander und die Gemeinde kennenzulernen, sich über das Gemeindeleben zu informieren oder auch andere Fragen, die Ihnen auf dem Herzen liegen, zu besprechen. Nach beider Unterschrift auf dem Wiederaufnahmeantrag ist der Wiedereintritt vollzogen. Wenn Sie es gerne möchten, können Sie in einem der darauffolgenden Gottesdienste mit einem persönlichen Segen und Gebet in Anwesenheit der Gemeinde Ihren Wiedereintritt begehen.

Wenn Sie aus der katholischen oder einer anderen christlichen Kirche ausgetreten sind und nun in die evangelische Kirche eintreten möchten, ist das ebenso möglich. Die evangelische Kirche erkennt die Taufe aller Kirchen an, die in der sog. ACK, der Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen, vertreten sind.

… ich einen Raum mieten möchte?

Wenn Sie für eine private Feier o.ä. einen Raum unseres Gemeindehauses mieten möchten, wenden Sie sich bitte an unser Gemeindebüro. Dort erhalten sie die aktuelle Raumvermietungsordnung und erfahren auch die Mietgebühren.

… die Kirche besichtigen möchte?

Wenn Sie unsere schöne über 300 Jahre alte Kirche allein oder mit einer Gruppe besichtigen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Pfarrerin. Eine Kirchenführung ist grundsätzlich kostenlos. Wir freuen uns aber über eine freiwillige Spende für die Bauunterhaltung der Kirche.

… etwas spenden möchte?

Wenn Sie unserer Kirchengemeinde etwas spenden möchten, freuen wir uns natürlich sehr darüber! Sie können Ihre Spende bar im Gemeindebüro abgeben oder überweisen. Bitte bestimmen Sie auch, für was Ihre Spende verwendet werden soll. Sie erhalten von uns eine Spendenbescheinigung. Unsere Bankverbindung lautet: 

Bank für Kirche und Diakonie – KD-Bank

IBAN: DE75 3506 0190 1010 1870 16

BIC: GENODED1DKD 

… ich ehrenamtlich mitarbeiten möchte?

Wenn Sie ehrenamtlich in unserer Gemeinde mitarbeiten möchten, freuen wir uns sehr, denn jede / jeder, die / der das Gemeindeleben aktiv mitgestaltet, ist eine Bereicherung! Bitte wenden Sie sich an die Pfarrerin und vereinbaren einen Gesprächstermin, in dem wir über Ihre Wünsche und Einsatzmöglichkeiten reden.

… Musik machen möchte?

Wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kantor Wolfgang Feuerlein!